Positives Leiturteil: Bundesgericht ebnet Weg für 5G-Antennen-Ausbau

Das Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Moderne adaptive 5G-Antennen halten die strengen Vorgaben des Umweltschutzgesetzes ein. Damit können hängige Baubewilligungsverfahren nun schneller entschieden werden.

Wichtiger Entscheid für den Mobilfunkausbau
In einem Verfahren zur Modernisierung einer Swisscom-Antenne in Zürich bestätigte das höchste Schweizer Gericht, dass das Schutzniveau durch den Einsatz adaptiver Antennen nicht beeinträchtigt wird. Swisscom erwartet nun, dass die Baubewilligungen für über 1’000 weitere Modernisierungsprojekte rasch erteilt werden. Auch das Bundesamt für Umwelt teilt diese Einschätzung und verweist darauf, dass der für adaptive Antennen geltende Korrekturfaktor gesetzeskonform sei.

Warum ist das Urteil so wichtig?
Adaptive Antennen versorgen gezielt Endgeräte und senden Strahlung nur dorthin, wo sie benötigt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Antennen, die flächendeckend senden, reduziert diese Technologie die Gesamtimmissionen und minimiert unnötige Strahlung. Um den technischen Besonderheiten dieser Antennen Rechnung zu tragen, hatte der Bundesrat einen Korrekturfaktor eingeführt. Dieser ermöglicht eine faire Bewertung der Strahlenbelastung und stellt sicher, dass adaptive Antennen effizient genutzt werden können. Mobilfunkgegner hatten gegen diese Regelung geklagt, doch das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass die Schutzstandards weiterhin gewahrt bleiben.

Was bedeutet das für die Zukunft?
Dank des Urteils wird der Ausbau des 5G-Netzes in der Schweiz erheblich beschleunigt. Die neue Technologie bringt nicht nur leistungsstärkere Verbindungen, sondern sorgt auch für eine gezieltere und effizientere Nutzung der Mobilfunkinfrastruktur. Mit der gerichtlichen Klärung des Korrekturfaktors dürfte es für Gegner schwieriger werden, Modernisierungsprojekte zu blockieren.
Die Entscheidung des Bundesgerichts ist somit ein Meilenstein für die Digitalisierung der Schweiz und den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes.